Ehrenzeichen Verleihung für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

    Anregung zur Verleihung des Lippischen Ehrenrings

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie jemanden in Ihrem Umfeld kennen, der sich bereits über Jahrzehnte für das Gemeinwohl in Lippe engagiert, können Sie die Person oder auch eine ganze Gruppe für die Verleihung des Lippischen Ehrenrings vorschlagen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Der Lippische Ehrenring ist eine Auszeichnung des Kreises Lippe für Einzelpersonen und Personengruppen, die sich in oder für Lippe durch ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement verdient gemacht haben.
    Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Motor in vielen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens. Dieses Engagement bietet neben dem sozialen Aspekt auch eine gute Grundlage, um neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Der Kreis Lippe möchte deshalb zur Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen auf lokaler Ebene ergänzend zu den Verdienstorden des Bundes und des Landes eine Auszeichnung vergeben.

    Der Lippische Ehrenring zeichnet Bürgerinnen und Bürger für lokales ehrenamtliches Engagement in Vereinen oder Initiativen und für zeitlich begrenzte, außergewöhnliche Leistungen aus. Jährlich können bis zu 8 Ehrenringe verliehen werden.

    Jede und jeder kann Kandidaten für den Lippischen Ehrenring vorschlagen.

    Ansprechpartner

    Ehrenamtsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-5730

    E-Mail: ehrenamt@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Ein formloses Schreiben, wer warum den Lippischen Ehrenring bekommen sollte.

    Gerne können Sie auch unser Formular nutzen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Für den Lippischen Ehrenring kann vorgeschlagen werden, wer sich im Kreis Lippe oder für den Kreis Lippe

    • freiwillig und unentgeltlich
      und
    • auf besondere Weise oder langjährig engagiert hat
      • im sozialen, karitativen, kirchlichen oder politischen Bereich,
      • im kulturellen Bereich,
      • im Natur-, Tier-, Landschafts- und Umweltschutz,
      • in der freien Jugendarbeit,
      • in Sportvereinen,
      • in Selbsthilfegruppen,
      • um das Miteinander mit Personen mit Migrationshintergrund oder
      • in sonstigen Bereichen.

    Als langjährig gilt eine mindestens 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit.
    Auf besondere Weise engagiert sich jemand bei einem zeitlich begrenzten ehrenamtlichen Engagement, das sich durch besondere freiwillige Leistungen bei einzelnen Projekten, Initiativen oder Ereignissen auszeichnet.

    Nicht berücksichtigt wird das bürgerschaftliche Engagement als Rats- oder Kreistagsmitglied und als engagiertes Mitglied in politischen Parteien.

    Von der Auszeichnung ausgeschlossen sind Personen oder Gruppen, die bereits andere Bundes- oder Landesauszeichnungen für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Der Landrat lobt den Lippischen Ehrenring jährlich in den Sommermonaten aus.

    • Anregungen werden im Ehrenamtsbüro eingereicht
    • Eingänge werden vom Ehrenamtsbüro geprüft
    • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist:
      Landrat entscheidet über die 8 Ordensträgerinnen und Ordensträger
    • Kreisausschuss wird über die Entscheidung informiert
    • Anreger erhalten eine schriftliche Rückmeldung zum Verfahrensausgang
    • zu Anfang des Folgejahres:
      Feierliche Verleihungsveranstaltung zur Vergabe des Lippischen Ehrenrings


    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Eingänge gesichtet und die Anreger erhalten eine schriftliche Rückmeldung des Landrates.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Die Frist für Anregungen endet jedes Jahr am 31. Dezember.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de