Anerkennung als Sachkundiger für die Selbstüberwachung bei privaten Abwasserleitungen beantragen
Beschreibung
Wer als privater Eigentümer eines Grundstücks Abwasserleitungen neu verlegt oder die Verlegung wesentlich ändert, ist dazu verpflichtet, deren Zustand und Funktionsfähigkeit von Sachkundigen prüfen zu lassen.
Die Anerkennung als Sachkundiger für die Überprüfung solcher Abwasserleitungen können Sie bei der für sie zuständigen Kammer beantragen. Wenn Sie keiner Kammer in NRW angehören oder aus anderen Bundesländern oder den europäischen Mitgliedsstaaten kommen, ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zuständig.
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten von der zuständigen Stelle bearbeitet werden.
Voraussetzung für die Anerkennung sind sowohl ein einschlägiger Bildungsabschluss, eine mindestens einschlägige, zweijährige Berufserfahrung, als auch die Teilnahme an einer Schulung inkl. dem Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Nachweis über das Vorliegen einer der folgenden Qualifikationen benötigt:
- Bestellungsurkunde zur Öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger einer einschlägigen Fachrichtung,
- Nachweis des Studienabschlusses und der Berufspraxis als Ingenieur*in einer einschlägigen technischen Fachrichtung (zum Beispiel Bauingenieurwesen) mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Berufspraxis,
- Prüfungszeugnis zum Meister im Straßenbauer-, Maurer- und Betonbauer- (Bezug zum Kanalisationsbau), Installateur- und Heizungsbauer- oder Brunnenbauer-Handwerk, Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice und Personen mit einem gleichwertigen Berufsabschluss in der entsprechenden Fachrichtung
- Nachweis der Ausnahmebewilligung nach §§ 8, 9 Handwerksordnung oder Ausübungsberechtigung nach §§ 7a, 7b Handwerksordnung in der entsprechenden Fachrichtung,
oder
- Nachweis des Ausbildungsabschlusses und der Berufspraxis einer einschlägigen handwerklichen oder gewerblich technischen Ausbildung und mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung, in der Sie tätig sein werden insbesondere
- Tiefbaufacharbeiter im Schwerpunkt Rohrleitungs- oder Kanalbau
- Rohrleitungs- oder Kanalbauer
- Fachkraft für Abwassertechnik
- Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Zusätzlich werden weitere Dokumente benötigt:
- Nachweis der Teilnahme an einer Schulung einer vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) gelisteten Schulungsinstitution zur Erlangung der besonderen Kenntnisse für die Durchführung von Prüfungen des Zustands- und der Funktionsfähigkeit
Falls die Antragstellung aus einem EU-Mitgliedstaat erfolgt, ist ein Nachweis durch entsprechend gleichwertige Urkunden erforderlich
Formulare
https://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit
Voraussetzungen
Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r einer einschlägigen Fachrichtung
- Ingenieur/in einer einschlägigen technischen Fachrichtung (zum Beispiel Bauingenieurwesen mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Berufspraxis)
- Meister*in im Straßenbauer-, Maurer- und Betonbauer- (Bezug zum Kanalisationsbau), Installateur- und Heizungsbauer- oder Brunnenbauer-Handwerk, Meister*in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice und Personen mit einem gleichwertigen Berufsabschluss in der entsprechenden Fachrichtung
- Ausnahmebewilligung nach §§ 8, 9 Handwerksordnung oder Ausübungsberechtigung nach §§ 7a, 7b Handwerksordnung in der entsprechenden Fachrichtung
- Abgeschlossene einschlägige handwerkliche oder gewerblich technische Ausbildung und mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung, in der Sie tätig sein werden, insbesondere
- Tiefbaufacharbeiter*in im Schwerpunkt Rohrleitungs- oder Kanalbauer
- Rohrleitungs- oder Kanalbauer
- Fachkraft für Abwassertechnik
- Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Des Weiteren müssen die Mindestkenntnisse zur Sachkunde über Prüfungen privater Abwasserleitungen durch Teilnahme an einer Schulung und Ablegen einer Prüfung einer gelisteten Schulungsinstitution nachgewiesen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Als Antragssteller sollten Sie sich vor der Anmeldung für eine Schulung bei Ihrer Kammer erkundigen, ob anhand ihrer beruflichen Qualifikation und der erfolgreichen Teilnahme die Voraussetzung für die Anerkennung auf Sachkunde erfüllt werden.
Das Nachweisverfahren, in dem das Vorliegen der Voraussetzungen überprüft wird, erfolgt entweder über die fachlich zuständigen Kammern oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.
Nach erfolgreichem Abschluss dieses Nachweisverfahrens erfolgt die Anerkennung als Sachkundige*r entweder durch die zuständige Kammer oder durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Liste von Schulungsinstitutionen finden Sie unter
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/Schulungstraeger.pdf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023
Stichwörter
Hinweise für Nordrhein-Westfalen