Fluglärm (zivil)
Beschreibung
Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.
Dieser Fluglärm ist vom sogenannten Bodenlärm zu unterscheiden, der durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.
In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (z.B. für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.
Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes sind rund um zivile und militärische Flugplätze so genannte Lärmschutzbereiche einzurichten. Diese werden in 2 Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Das Fluglärmgesetz regelt darüber hinaus:
- Beschränkungen der baulichen Nutzung
- Anforderungen an den Schallschutz und an die Belüftung bei schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen
- Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und
- Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs bei neuen oder wesentlich geänderten Flugplätzen.
Zuständigkeit
Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich bei zivilen Flughäfen an den jeweiligen Flughafen:
- Soweit der Verkehrsflughafen Frankfurt Main betroffen ist
- an die Fraport AG, kostenlose Rufnummer 0800 - 2345679,
- an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, info@dfs.de, fluglaerm@dfs.de
- an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
- Soweit Verkehrslandeplätze betroffen sind
- an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
- an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel
Aktuelles
Aufbau und Struktur -
Beschreibung
Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.
An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.
Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.
Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.
Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)
Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung
In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.
Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über Rampe
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Organisationsplan, Stand: 01.06.2023
Stichwörter
HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden über den militärischen Fluglärm können Sie sich an das Luftwaffenamt wenden (fliz@bundeswehr.org oder Bürgertelefon 0800 - 8620730).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Lärm, Luftverkehr, Fluglärm Zivil, Umweltschutz, Flugzeuge, Fluglärm