Lärmschutzbereiche in der Umgebung von Flugplätzen Festsetzung

    Fluglärm (zivil)

    Beschreibung

    Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.

    Dieser Fluglärm ist vom sogenannten Bodenlärm zu unterscheiden, der durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.

    In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (z.B. für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.
    Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes sind rund um zivile und militärische Flugplätze so genannte Lärmschutzbereiche einzurichten. Diese werden in 2 Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Das Fluglärmgesetz regelt darüber hinaus:

    • Beschränkungen der baulichen Nutzung
    • Anforderungen an den Schallschutz und an die Belüftung bei schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen
    • Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und
    • Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs bei neuen oder wesentlich geänderten Flugplätzen.
       

    Zuständigkeit

    Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich bei zivilen Flughäfen an den jeweiligen Flughafen:
     

    • Soweit der Verkehrsflughafen Frankfurt Main betroffen ist
      • an die Fraport AG,  kostenlose Rufnummer 0800 - 2345679,
      • an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, info@dfs.de, fluglaerm@dfs.de
      • an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

         
    • Soweit Verkehrslandeplätze betroffen sind
      • an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
         

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Ring 75

    65185 Wiesbaden

    (Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Organisationsplan, Stand: 01.06.2023

    Stichwörter

    HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden über den militärischen Fluglärm können Sie sich an das Luftwaffenamt wenden (fliz@bundeswehr.org oder Bürgertelefon 0800 - 8620730).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Lärm, Luftverkehr, Fluglärm Zivil, Umweltschutz, Flugzeuge, Fluglärm

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de