Fluglärm (zivil)
Beschreibung
Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.
Dieser Fluglärm ist vom sogenannten Bodenlärm zu unterscheiden, der durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.
In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (z.B. für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.
Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes sind rund um zivile und militärische Flugplätze so genannte Lärmschutzbereiche einzurichten. Diese werden in 2 Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Das Fluglärmgesetz regelt darüber hinaus:
- Beschränkungen der baulichen Nutzung
- Anforderungen an den Schallschutz und an die Belüftung bei schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen
- Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und
- Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs bei neuen oder wesentlich geänderten Flugplätzen.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Fluglärm (zivil) (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)
Zuständigkeit
Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich bei zivilen Flughäfen an den jeweiligen Flughafen:
- Soweit der Verkehrsflughafen Frankfurt Main betroffen ist
- an die Fraport AG, kostenlose Rufnummer 0800 - 2345679,
- an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, info@dfs.de, fluglaerm@dfs.de
- an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
- Soweit Verkehrslandeplätze betroffen sind
- an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
- an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Umwelt- und Landschaftplanung
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
(Stadtverwaltung - Technisches Rathaus)
Öffnungszeiten
PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. Zugang zu Einrichtungen der Stadt nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Holger Fröhlich (Leitung)
Herr Thomas Wenzler (Sachbearbeiter)
Frau Johanna Velden
Internet
Weitere Informationen
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Öffnungszeiten
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-3100(Service-Telefon)
Telefax: +49 611 327648701(Güterkraftverkehr)
Telefax: +49 611 327642222(Luftverkehr)
Telefax: +49 611 327648702(Lärmaktionsplanung)
Telefax: +49 611 327642223(Schallschutz)
E-Mail: gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: luftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: lap@rpda.hessen.de(Lärmaktionsplanung)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Organisationsplan, Stand: 01.06.2023
Stichwörter
HMWEVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden über den militärischen Fluglärm können Sie sich an das Luftwaffenamt wenden (fliz@bundeswehr.org oder Bürgertelefon 0800 - 8620730).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Lärm, Luftverkehr, Fluglärm Zivil, Umweltschutz, Fluglärm, Flugzeuge