• Lohra (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Anerkennung

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG), Anerkennung

Beschreibung

Gesellschaften, die ihre Geschäfte unter Beachtung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) betreiben, können sich als UBG anerkennen lassen. Unternehmensgegenstand muss der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen sein.

Zuständigkeit

An das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Ansprechpartner

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Adresse

Hausanschrift

Kaiser-Friedrich-Ring 75

65185 Wiesbaden

(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Internet

Formulare

Stichwörter

HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium

Version

Technisch geändert am 16.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:

  • die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung
  • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates
  • bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person
  • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder
  • eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.

Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in § 16 UBGG geregelt.
 

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Anerkennungsgebühr wird nach dem zeitlichen Aufwand für die Behörde und dem wirtschaftlichen Vorteil für die Gesellschaft in einem Rahmen von 650,00 Euro - 3.200,00 Euro festgelegt.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 04.07.2011

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Kapitalbeteiligungsgesellschaft, Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, UBG

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019