Fachkundenachweis Waffenhandel
Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Beschreibung
Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenerlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.
Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.
Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.
Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.
Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.
Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.
Zuständigkeit
Ansprechpartner für den Antrag auf Erlaubnis und die Anmeldung zur Prüfung ist die jeweils örtlich zuständige Ordnungsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte. Von dort wird der Antrag auf Prüfung der Fachkunde an die zuständige IHK weitergeleitet.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 30.4 - Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung
Beschreibung
Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Jagd, Waffen und Sprengstoff
Die Arbeitsgruppe Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung gliedert sich in folgende Sachgebiete:
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Waffenwesen
- Jagd- und Fischereibehörde
- Verteidigungswesen
- Allgemeine Gewerberechtsangelegenheiten
- Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Versicherungsamt.
Die Kreisordnungsbehörde ist zuständig z.B. für Versammlungswesen, Vereinswesen, Melde-,Pass- und Ausweiswesen, Weitergabe von Beflaggungsanordnungen,Friedhofs- und Bestattungswesen, etc.
Aufgabe der Jagdbehörde ist u. a. die Prüfung von Jagdpachtverträgen,
Rot- und Rehwildabschussplanungen,
Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen.
Die Zuständigkeit der Fischereibehörde ist u.a. für Prüfung von Fischereipachtverträgen,
Bestellung von Fischereiaufsehern,
Abnahme von Fischerprüfungen gegeben.
Die Gewerbebehörde erteilt Erlaubnisse nach den §§ 34a (Bewachungsgewerbe), 34 c (Makler), 34 i (Immobiliardarlehensvermittler) der Gewerbeordnung, ist zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, im Rahmen des Gewerbeprüfdienstes Überwachung der Spielhallen und Gaststätten.
Das Versicherungsamt hat seit Einrichtung der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung im Gebäude 1 des Behördenzentrums nur noch administrative Funktionen.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Udo Wettlaufer
Frau Iris Bathke
Telefon Festnetz: 05681 775-3022
Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ggf. Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Formulare
- Formulare: In der Regel erhalten Sie alle notwendigen Formulare von der Behörde, die die Waffenhandelserlaubnis ausstellt, in einigen Fällen auch direkt von der Industrie und Handelskammer.
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
In der Regel muss die Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, Sie für die Prüfung an- oder vormelden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, entnehmen Sie dem Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Normalerweise beantragen Sie die Erlaubnis zum Waffenhandel und werden dann über die zuständige Erlaubnisbehörde zur Prüfung gemeldet. Bei einigen Industrie- und Handelskammern können bzw. müssen Sie sich selbst anmelden.
- Sie erhalten in der Regel die Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll.
- Ihre Anmeldung wird durch die IHK bestätigt und Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
- Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
- Sie erhalten die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung durch die IHK.
Mit dem Nachweis der Fachkunde können Sie das Erlaubnisverfahren für den Waffenhandel weiterführen.
Fristen
Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.
Bearbeitungsdauer
- Fachkundeprüfungen finden unregelmäßig statt, daher kann die Dauer zwischen Mitteilung der Behörde und Prüfung variieren.
- Die Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.
Kosten
Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie die Prüfung ablegen. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der zuständigen Landesbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 09.08.2022
Stichwörter
Waffenhandelserlaubnis, Waffenfachkundeprüfung, Waffenhändler, § 21 WaffG, § 22 WaffG, Waffenhandel