Geräte- und Produktsicherheit, Verbraucherschutz im Non Food Bereich (Spielzeug; Elektrogeräte, Maschinen usw.)
Beschreibung
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang beraten und kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden Hersteller, Händler und Importeure. Sie gehen Verbraucherbeschwerden nach, führen stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Produkten durch und nehmen gefährliche Produkte vom Markt. In Zusammenarbeit mit dem Zoll unterbinden sie die Einfuhr gefährlicher Produkte.
Zuständigkeit
Organisatorisch sind in die Marktüberwachungsbehörden die 3 Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel eingebunden.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Eine Verbraucherbeschwerde ist an keine Form gebunden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Verbraucher fallen keine Gebühren an
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Geräte- und Produktsicherheit erhalten Sie im Sozialnetz Hessen.
- Geräte- und Produktsicherheit(Arbeitswelt Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Produktsicherheitsgesetz, Maschinen, Sicherheitsüberprüfung, Verbraucherschutz, Elektrogeräte, technische Arbeitsmittel, Spielzeug, Produktsicherheit, GPSG, Verbraucherprodukte, Gerätesicherheit