Geräte- und Produktsicherheit, Verbraucherschutz im Non Food Bereich (Spielzeug; Elektrogeräte, Maschinen usw.)
Beschreibung
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang beraten und kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden Hersteller, Händler und Importeure. Sie gehen Verbraucherbeschwerden nach, führen stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Produkten durch und nehmen gefährliche Produkte vom Markt. In Zusammenarbeit mit dem Zoll unterbinden sie die Einfuhr gefährlicher Produkte.
Zuständigkeit
Organisatorisch sind in die Marktüberwachungsbehörden die 3 Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel eingebunden.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
Eine Verbraucherbeschwerde ist an keine Form gebunden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Verbraucher fallen keine Gebühren an
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Geräte- und Produktsicherheit erhalten Sie im Sozialnetz Hessen.
- Geräte- und Produktsicherheit(Arbeitswelt Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verbraucherschutz, technische Arbeitsmittel, GPSG, Produktsicherheitsgesetz, Verbraucherprodukte, Elektrogeräte, Produktsicherheit, Sicherheitsüberprüfung, Spielzeug, Maschinen, Gerätesicherheit