Marktüberwachungsmaßnahmen nach Produktsicherheitsgesetz Durchführung
    99118012058000

    Geräte- und Produktsicherheit, Verbraucherschutz im Non Food Bereich (Spielzeug; Elektrogeräte, Maschinen usw.)

    Beschreibung

    Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte zu gewährleisten.

    In diesem Zusammenhang beraten und kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden Hersteller, Händler und Importeure. Sie gehen Verbraucherbeschwerden nach, führen stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Produkten durch und nehmen gefährliche Produkte vom Markt. In Zusammenarbeit mit dem Zoll unterbinden sie die Einfuhr gefährlicher Produkte.
     

    Zuständigkeit

    Organisatorisch sind in die Marktüberwachungsbehörden die 3 Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel eingebunden.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Verbraucher fallen keine Gebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Geräte- und Produktsicherheit erhalten Sie im Sozialnetz Hessen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2011
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Verbraucherschutz, Spielzeug, Elektrogeräte, Maschinen, Produktsicherheitsgesetz, Produktsicherheit, Gerätesicherheit, technische Arbeitsmittel, Verbraucherprodukte, Sicherheitsüberprüfung, GPSG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019