Marktüberwachungsmaßnahmen nach Produktsicherheitsgesetz Durchführung

    Geräte- und Produktsicherheit, Verbraucherschutz im Non Food Bereich (Spielzeug; Elektrogeräte, Maschinen usw.)

    Beschreibung

    Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte zu gewährleisten.

    In diesem Zusammenhang beraten und kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden Hersteller, Händler und Importeure. Sie gehen Verbraucherbeschwerden nach, führen stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Produkten durch und nehmen gefährliche Produkte vom Markt. In Zusammenarbeit mit dem Zoll unterbinden sie die Einfuhr gefährlicher Produkte.
     

    Zuständigkeit

    Organisatorisch sind in die Marktüberwachungsbehörden die 3 Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel eingebunden.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    Eine Verbraucherbeschwerde ist an keine Form gebunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Verbraucher fallen keine Gebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Geräte- und Produktsicherheit erhalten Sie im Sozialnetz Hessen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Produktsicherheitsgesetz, Maschinen, Sicherheitsüberprüfung, Verbraucherschutz, Elektrogeräte, technische Arbeitsmittel, Spielzeug, Produktsicherheit, GPSG, Verbraucherprodukte, Gerätesicherheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de