Giftnotruf Betrieb

    Giftnotruf +49 6131-19240

    Beschreibung

    Erste Hilfe bei Vergiftungen:

    Grundsätzliches Verhalten bei Vergiftungen:

    Ruhe bewahren! Jedes übereilte Verhalten vermeiden.

    Giftnotruf Mainz (+49 6131-19240),

    Hausarzt oder Rettungsdienst (112)

    Zuständigkeit

    Giftnotruf Mainz (+49 6131-19240),
    Hausarzt oder Rettungsdienst (112)

    Ansprechpartner

    Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenbeckstr. 1

    55131 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 19240(Giftnotruf)

    Version

    Technisch erstellt am 23.08.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 20.09.2012 (von: Martina Müller)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Feste Telefonzeiten

    Montag und Dienstag        9:00 bis 11:00 Uhr

    Donnerstag                        14:00 bis 16:00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Flughafenstraße 37

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung:

    montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 - 12:00 Uhr
    donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr

    Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht, selbstverständlich auch ausserhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Verfahrensablauf

    anrufen und Folgendes angeben:

    •Was ist passiert?

    •Wer hat sich vergiftet? (Alter und Körpergewicht)

    •Wie erfolgte die Vergiftung?

    •Wann erfolgte die Vergiftung?

    •Wieviel? (Anzahl, Menge oder Volumen, Häufigkeit)

    Auffällige Erscheinungen schildern. Insbesondere Bewusstseinslage, Atmung und äußere Auffälligkeiten. Bei ausreichender Kenntnis der Situation kann die Beratungsstelle bei Vergiftungen oder auch der Hausarzt Entscheidungshilfen sowie Anweisungen zur Ersten Hilfe geben.

    Bei bewusstlosen Personen sollte man in jedem Falle den Rettungsdienst informieren!

    Deshalb:

    Erst anrufen, dann handeln! Nur so können sowohl Unter- als auch Übertherapien wie unnötige Klinikaufenthalte verhindert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Rettungsdienst, Giftnotrufzentrale, Giftnotruf, Vergiftung, Notruf, Notfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)