WIR Landesprogramm - Förderung von Integrationsmaßnahmen im Themenfeld Zuwanderung und Migration

    Förderung nach dem Landesprogramm WIR "Vielfalt und Teilhabe"

    Beschreibung

    Wesentliche Förderschwerpunkte des Landesprogramms "WIR - Vielfalt und Teilhabe" sind:

    1.    Förderung von WIR-Vielfaltszentren: Um die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in der Integrationspolitik weiter zu stärken und auszubauen, werden die bisherigen kommunalen WIR-Koordinationskräfte und das WIR-Fallmanagement für Geflüchtete zu WIR-Vielfaltszentren weiterentwickelt. Seit 2022 werden zudem eine WIR-Mitarbeitsstelle und Mikroprojekte gefördert. Antragsberechtigt sind die 33 Landkreise, kreisfreie und Sonderstatusstädte.
    2.    Förderung von gemeinnützigen Migrantenorganisationen: Förderung von Mikroprojekten im Rahmen der Aktivitäten der Migrantenorganisationen, Stärkung der Vereinsstruktur durch die Einstellung einer Minijob-Kraft und der Aufbau von Netzwerken mit kommunalen etablierten Akteuren. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Migrantenorganisationen sowie Kommunen in Kooperation mit diesen.
    3.    Förderung von Projekten zur Willkommens- und Anerkennungskultur bzw. zur Interkulturellen Öffnung sowie Förderung von Projekten mit neuen innovativen Ansätzen. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
    4.    Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen: Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes von Integrationslotsinnen und -lotsen; nun auch in Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
    5.    Förderung von ehrenamtlichen Laiendolmetschern: Seit 2018 werden in Grundzügen des Dolmetschens entsprechend geschulte ehrenamtliche Laiendolmetscher über Vereine und Kommunen mit Laiendolmetscherpools in Hessen unterstützt. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund bei Terminen in Behörden oder in sozialen Einrichtungen sprachlich zu unterstützen.
    6.    Bereitstellung von Fördermitteln für die konzeptionelle Entwicklung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 50.000 Personen.

    Zuständigkeit

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 42 - Ausländerrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 2

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kassel - Parkhaus "Kurfürstengalerie" und "City-Point"
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kassel - Bushaltestelle "Mauerstraße"
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 10, 14, 16, 07
    • Haltestelle: Kassel - Straßenbahnhaltestelle "Am Stern"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4
    • Haltestelle: Kassel - Straßenbahnhaltestelle "Lutherplatz"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 6, 7
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    (Eingang Kurfürstenstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kassel - Parkhaus "Kurfürstengalerie" und "City-Point"
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kassel - Bushaltestelle "Mauerstraße"
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 10, 14, 16, 07
    • Haltestelle: Kassel - Straßenbahnhaltestelle "Am Stern"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4
    • Haltestelle: Kassel - Straßenbahnhaltestelle "Lutherplatz"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 6, 7
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel

    Aktuelles

    Aufbau und Struktur - 

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

    An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

    Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
    Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

    Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

    Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)

    Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

    In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

    Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über Rampe

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

    Adresse

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    -    Online-Antrag
    -    Für Vereine und Organisationen: Auszug aus dem Vereinsregister/Handelsregister, Nachweis über die Gemeinnützig-keit, Vereinssatzung
    -    Aussagekräftige formlose Konzeption
    -    Bei Folgeanträgen: Zwischenbericht (verbindlicher Vordruck)

    Formulare

    Antragsformvordrucke können auf www.integrationskompass.de bzw. auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt abgerufen werden.

    Voraussetzungen

    -    Träger müssen bei Antragstellung eine aussagekräftige Konzeption vorlegen
    -    Im Online-Antrag ist die Finanzierung darzustellen. Der Zu-wendungsempfänger hat die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherzustellen. Eine ggf. dafür notwendige Kofinan-zierung kann erfolgen.
    -    Die Zuwendung ist in der Regel jährlich zu beantragen.
    -    Bereits begonnene Maßnahmen sowie investive Projekte und Baumaßnahmen können nicht gefördert werden. Ebenso Maßnahmen, die zu den Regel- bzw. Pflichtaufgaben des Zuwendungsempfängers zählen. Eine Förderung von Projekten aus verschiedenen Förderprogrammen des Landes Hessen für den gleichen Zweck ist nicht zulässig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

    Verfahrensablauf

    Anträge für die Förderung aus dem Landesprogramm WIR müssen online gestellt werden. Über die Anträge entscheidet das für die Förderung von Integrationsprogrammen für Menschen mit Migrati-onshintergrund zuständige Ministerium. Die Entscheidung über An-träge zum Einsatz von Integrationslotsinnen und -lotsen sowie zum Einsatz von Laiendolmetschenden trifft das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Zuwendungen werden vom Regierungspräsidium Darmstadt bewilligt und ausgezahlt.

    Fristen

    In der Regel bis zum 31.12. des Vorjahres. Einzelheiten sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 20 Wochen (Beschieden wird nach Freigabe des Haushaltes des Landes Hessen.)

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Weitere Informationen zum WIR-Programm und auch zu Publikationen finden Sie auf

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 08.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Flüchtling, Förderung, Integrationslotsen, Förderprogramm WIR, Vielfalt, Ausländer, WIR, Teilhabe, Migration, Landesprogramm WIR, Einwanderung, Integration

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de