Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Kindertagespflege Erlaubnis

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden.

    Beschreibung

    Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.

    Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.

    Geeignet sind Personen,

    • die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
    • die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

    Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

    Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden.

    Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt oder ausüben wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO)

    Beschreibung

    Die Internetseite des Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO) finden Sie hier: www.offenbach.de/eko

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 4

    63065 Offenbach am Main

    Postanschrift

    63065 Offenbach am Main

    (Berliner Straße 100)

    Öffnungszeiten

    Bitte entnehmen Sie die Erreichbarkeit des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach (EKO) den Informationen auf dieser Seite:

    So erreichen Sie den Eigenbetrieb Kindertagesstätten

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO)

    Beschreibung

    Die Internetseite des Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO) finden Sie hier: www.offenbach.de/eko

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 4

    63065 Offenbach am Main

    Postanschrift

    63065 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Bitte entnehmen Sie die Erreichbarkeit des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach (EKO) den Informationen auf dieser Seite:

    So erreichen Sie die Platzvergabe der Kinderbetreuung des EKO

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst Kindertagespflege

    Beschreibung

    Der Fachdienst Kindertagespflege (Abteilung Fachberatung) berät Eltern, Kindertagespflegepersonen sowie Personen, die gern Kindertagespflegeperson werden möchten.

    Zudem leistet der Fachdienst Kindertagespflege (Abteilung Verwaltung) die finanzielle Förderung der Betreuung in Kindertagespflege: er zahlt laufende Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen aus, stellt Rechnungen an Eltern und bearbeitet Kostenentlastungsanträge.

    Informationen zur Kindertagespflege erhalten Sie auf unseren Internetseiten: Kindertagespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 4

    63065 Offenbach am Main

    (Haus der Wirtschaft)

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang: Ja Aufzug vorhanden: Ja Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprache im 6. Obergeschoss: Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

    Dienstags ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger telefonischer Ankündigung unter 069 8065-3287 möglich.

    Telefonische Erreichbarkeit der Fachberatung: Montag und Dienstag 9 bis 12 Uhr 

    Telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung: Dienstag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr

    Fachberatung: Astrid Flöritz, Christine Külzer, Katarzyna Marx.

    Verwaltung: Claudia Werum

    Kontakt

    Telefon: 069 80653287(Fachberatung)

    Telefon: 069 80653031(Verwaltung)

    E-Mail: fachberatung-kitp@offenbach.de

    E-Mail: verwaltung-kitp@offenbach.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für das Bewerbungsverfahren und zur Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an das Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.

    Formulare

    Für die notwendigen Formulare wenden sie sich an das für das Bewerbungsverfahren und die Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständige Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet sind Personen

    • die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
    • die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

    Kindertagespflegepersonen sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

    Notwendig ist ein erweitertes Führungszeugnis für alle, die Kinder in Kindertagespflege beaufsichtigen, betreuten, erziehen oder einen vergleichbaren Kontakt haben.

    Alle nach 1970 geborenen Kindertagespflegepersonen müssen einen Schutz gegen Masern durch die abgeschlossene Masern-Schutzimpfung oder eine Maser-Immunität nachweisen.

    Die Voraussetzungen werden durch das zuständige Jugendamt in jedem Einzelfall anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und eigenen Regelungen überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei Interesse für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege wenden sie sich bitte immer an das für das Bewerbungsverfahren und die Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständige Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten. Dort erhalten Sie die Informationen zum Bewerbungsverfahren, der Eignungsprüfung und der notwendigen Qualifizierung. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson kann erst nach Erteilung der Erlaubnis beginnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Soziales und Integration am 19.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2011

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Kindertagesbetreuung, Kind, Kindertagespflege, Kinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019