Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Beschreibung

    Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich für die Wasserbehörden unter anderem folgende Aufgaben:

    • Erteilung von Erlaubnissen, Bewilligungen für Gewässerbenutzungen, z. B.
      • Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
      • Abwassereinleitungen in Gewässer
      • Aufstauen von oberirdischen Gewässern
      • Erdwärmesonden
    • Erteilung von Genehmigungen, z. B. für
      • Abwasserbehandlungsanlagen
      • Abwassereinleitungen in Abwasseranlagen
      • bauliche Anlagen in Gewässern, Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebieten
    • Entgegennahme von Anzeigen, z. B. für
      • geringfügige Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
      • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von besonderen Anforderungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
    • Planfeststellung oder Plangenehmigung bei Gewässerausbauten (Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer)
    • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht
       

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der WasserZustVO aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
     

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 4

    Postfach

    65589 Hadamar

    (Schloss)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 41.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Marburger Straße 91

    35396 Gießen

    (Besucheradresse)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- VwKostO-MUELV -.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2011

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Umwelt, Grundwasser, Gewässeraufsicht, Wasser, Wasserrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019