Gewässeraufsicht
Beschreibung
Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich für die Wasserbehörden unter anderem folgende Aufgaben:
- Erteilung von Erlaubnissen, Bewilligungen für Gewässerbenutzungen, z. B.
- Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
- Abwassereinleitungen in Gewässer
- Aufstauen von oberirdischen Gewässern
- Erdwärmesonden
- Erteilung von Genehmigungen, z. B. für
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abwassereinleitungen in Abwasseranlagen
- bauliche Anlagen in Gewässern, Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebieten
- Entgegennahme von Anzeigen, z. B. für
- geringfügige Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von besonderen Anforderungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
- Planfeststellung oder Plangenehmigung bei Gewässerausbauten (Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer)
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
- Merkblatt Wasserentnahme AntragsunterlagenOrientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Erlaubnis nach § 71 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) für die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer
- Merkblatt Grundwasser AnzeigeunterlagenMerkblatt für anzeigepflichtige private Grundwassernutzungen nach § 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 29 Hessisches Wassergesetz (HWG)
- Merkblatt Genehmigung AntragsunterlagenOrientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
- Merkblatt Genehmigung Antragsunterlagen__1Orientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der WasserZustVO aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz
Adresse
Postanschrift
Gymnasiumstraße 4
Postfach
65589 Hadamar
(Schloss)
Kontakt
Telefax: 06431 296-5968
E-Mail: 40.40@limburg-weilburg.de
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 41.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- VwKostO-MUELV -.
Hinweise (Besonderheiten)
- Wasserbehörden in Hessen(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wasser, Umwelt, Wasserrecht, Gewässeraufsicht, Grundwasser