Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Beschreibung

    Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich für die Wasserbehörden unter anderem folgende Aufgaben:

    • Erteilung von Erlaubnissen, Bewilligungen für Gewässerbenutzungen, z. B.
      • Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
      • Abwassereinleitungen in Gewässer
      • Aufstauen von oberirdischen Gewässern
      • Erdwärmesonden
    • Erteilung von Genehmigungen, z. B. für
      • Abwasserbehandlungsanlagen
      • Abwassereinleitungen in Abwasseranlagen
      • bauliche Anlagen in Gewässern, Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebieten
    • Entgegennahme von Anzeigen, z. B. für
      • geringfügige Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
      • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von besonderen Anforderungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
    • Planfeststellung oder Plangenehmigung bei Gewässerausbauten (Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer)
    • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht
       

    Hinweise für Wetteraukreis: Gewässer - Renaturierung und Hochwasserschutz

    Gewässer - Renaturierung und Hochwasserschutz

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der WasserZustVO aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
     

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Wasser- und Bodenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Homburger Straße 17

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch        07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Bodenschutzbehörde, Immissionsschutzbehörde, Untere Wasserbehörde

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 41.2 - Oberflächengewässer

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 114

    60327 Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
      Linien:
      • S-Bahn: Linie diverse Linien
      • Bus: Linie diverse Linien
      • Regionalbahn: Linie diverse Linien
      • Straßenbahn: Linie diverse Linien

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- VwKostO-MUELV -.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wasser, Umwelt, Wasserrecht, Gewässeraufsicht, Grundwasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de