Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Ausstellung

    Unterrichtung oder Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe

    Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

    Beschreibung

    Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.

    Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.

    Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

    Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

    Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Durchführung der Unterrichtungsverfahren und die Abnahme der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern.

    Es spielt keine Rolle, bei welcher Industrie- und Handelskammer an einem Unterrichtungsverfahren teilgenommen wurde; die ausgestellten Teilnahmebescheinigungen haben bundesweite Gültigkeit. Gleiches gilt für die Sachkundeprüfung .

    Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen bieten in Hessen die Industrie- und Handelskammern Frankfurt am Main, Lahn-Dill, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Fulda und Kassel an. Für die Industrie- und Handelskammern Wiesbaden und Darmstadt bietet die IHK Frankfurt am Main die Sachkundeprüfung und Unterrichtung an. Für die Industrie- und Handelskammern Gießen-Friedberg und Limburg bietet die Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill die Sachkundeprüfung und Unterrichtung an.
    Die Industrie- und Handelskammer Offenbach bietet nur das Unterrichtungsverfahren an. Die Sachkundeprüfung nimmt die Industrie- und Handelskammern Frankfurt am Main für die Industrie- und Handelskammer Offenbach ab.

    Die Anmeldung für die Unterrichtung oder Prüfung erfolgt bei den Industrie- und Handelskammern direkt. Dies ist Bundesweit möglich. Die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung kann schon vor Antragstellung beim Ordnungsamt absolviert werden.
     

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Börsenplatz 4

    60313 Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptwache
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S1, S2, S3, S4, S5, S6, S8, S9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    IHK-Service-Center
    Schillerstraße 11
    60313 Frankfurt

    Telefon: 069 2197-1280
    Telefax: 069 2197-1424

    Montag bis Freitag für Besucher:
    9.00 – 16.00 Uhr

    Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)

    Beglaubigungsstelle
    Schillerstraße 11
    60313 Frankfurt

    Telefon: 069 2197-1213
    Montag bis Freitag für Besucher:
    8:00 – 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    IHK

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
    • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

    Formulare

    - Formulare: Anmeldeformular der IHK

    - Onlineverfahren: nur zur Anmeldung

    - Schriftformerfordernis: nein

    - persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

    Voraussetzungen

    • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
    • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
    • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

    Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.

    Fristen

    • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
    • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Bearbeitungsdauer

    • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
    • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

    Kosten

    Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 31.03.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bewacherregister, Bewachungsgewerbe, 34a, Sicherheitskraft, § 34a GewO, Unterrichtung, Bewachung, Security, Wachpersonal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)