• Guxhagen (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Beschreibung

Nur zum Jahreswechsel (am 31.12 und 01.01) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (alte Bezeichnung Klasse II) von Privatpersonen über 18 Jahren abgebrannt werden.

Wenn Privatpersonen, das heißt Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz, zu einem anderen Zeitpunkt selbst Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen möchten, kann dies von der zuständigen Behörde aus begründetem Anlass ausnahmsweise zugelassen werden. Solche Privatpersonen benötigen dafür eine Genehmigung. Als begründeter Anlass wird von manchen Verwaltungen z.B. eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum angesehen. Auf die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2 (alte Klassen III (Mittelfeuerwerk), IV (Großfeuerwerk) oder T (pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, Bühnenfeuerwerk) abbrennen.

 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde in deren Stadt- oder Gemeindebezirk das Feuerwerk abgebrannt werden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Ansprechpartner

Gemeinde Guxhagen - Abteilung II Ordnungs- und Personalverwaltung

Adresse

Hausanschrift

Zum Ehrenhain 2

34302 Guxhagen

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
    • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 11 19

34299 Guxhagen

Öffnungszeiten

Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr        offene Sprechzeit
Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr        offene Sprechzeit
Di. – Fr.        8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
Do              14.00 Uhr – 17.30 Uhr        Terminsprechzeit

Kontakt

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

Bankverbindung

Gemeindekasse Guxhagen

Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

BIC: GENODEF1HRV

Bankinstitut: VR PartnerBank eG

Gemeinde Guxhagen

Empfänger: Gemeinde Guxhagen

IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

BIC: HELADEF1MEG

Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

Weitere Informationen

Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr         offene Sprechzeit
Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr         offene Sprechzeit
Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
Do.              14:00 Uhr – 17:30 Uhr        Terminsprechzeit

Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung)

Version

Technisch geändert am 25.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (als Nachweis des Alters und des Wohnortes)
  • weitere Unterlagen zum Zweck des Feuerwerks

Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden (z.B. dass während des Abbrennens des Feuerwerks die Feuerwehr beziehungsweise freiwillige Feuerwehr anwesend sein oder dass eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss). Ob und welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Voraussetzungen

Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und es muss ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag schriftlich stellen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde steht Ihnen das Formular zum Download zur Verfügung. Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie den Antrag formlos einreichen. In diesem Antrag sollten Sie mindestens den Anlass, das Datum und die Uhrzeit der Veranstaltung sowie den Veranstaltungsort angeben.

Erst nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie bei einem Feuerwerkshändler oder in einem Online-Shop im Internet Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Klasse II) ("Silvesterfeuerwerk") erwerben.
 

Fristen

Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung sollte mindestens 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk erfolgen.

Kosten

Die Gebühren sind je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich und richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 22.03.2011

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Sprengstoff, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Privates Feuerwerk, Feuerwerk

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019