• Bad Camberg (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung für Angehörige eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation

Aufnahme einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eines ausländischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer

Beschreibung

Ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation, der einen Beruf ausübt, der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung entspricht, ist berechtigt, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland niederzulassen, wenn er auf Antrag in die für den Ort seiner Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden ist.

Zuständigkeit

an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
 

Ansprechpartner

Rechtsanwaltskammer Frankfurt

Adresse

Hausanschrift

Bockenheimer Anlage 36

60322 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr

Kontakt

Version

Technisch geändert am 04.03.2020

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular „Antrag einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eines ausländischen Rechtsanwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer“ (Original)
  • Fragebogen zum Antragsformular
  • Lebenslauf mit Lichtbild (Original)
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zu dem Beruf der Rechtsanwältin/ des Rechtsanwalts nebst beglaubigter Übersetzung
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original) über eine im Inland abgeschlossene Versicherung
  • Ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  • Überweisung der Verwaltungsgebühr

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein.
  • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Aufnahmevoraussetzungen geprüft.
  • Wenn sämtliche Voraussetzungen vorliegen, werden Sie in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen.
  • Mit der Aufnahme werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
     

Kosten

Die Kosten des Verfahrens betragen:

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro
  • Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

Version

Technisch erstellt am 22.03.2011

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Berufsrecht, Rechtsanwaltskammer, Anerkennung, Advokat, Juristin, Jurist, Berufsanerkennung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019