Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung für Angehörige eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation

    Aufnahme einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eines ausländischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation, der einen Beruf ausübt, der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung entspricht, ist berechtigt, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland niederzulassen, wenn er auf Antrag in die für den Ort seiner Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden ist.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
     

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Frankfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bockenheimer Anlage 36

    60322 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular "Antrag einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eines ausländischen Rechtsanwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer" (Original)
    • Fragebogen zum Antragsformular
    • Lebenslauf mit Lichtbild (Original)
    • Staatsangehörigkeitsnachweis
    • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zu dem Beruf der Rechtsanwältin/ des Rechtsanwalts nebst beglaubigter Übersetzung
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original) über eine im Inland abgeschlossene Versicherung
    • Ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
    • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
    • Überweisung der Verwaltungsgebühr

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein.
    • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Aufnahmevoraussetzungen geprüft.
    • Wenn sämtliche Voraussetzungen vorliegen, werden Sie in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen.
    • Mit der Aufnahme werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
       

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens betragen:

    • Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro
    • Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Advokat, Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt, Berufsrecht, Rechtsanwältin, Jurist, Berufsanerkennung, Juristin, Anerkennung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de