Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung für Angehörige eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation
    99082002001001

    Aufnahme einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eines ausländischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation, der einen Beruf ausübt, der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung entspricht, ist berechtigt, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland niederzulassen, wenn er auf Antrag in die für den Ort seiner Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden ist.

    Zuständigkeit

    an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
     

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein.
    • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Aufnahmevoraussetzungen geprüft.
    • Wenn sämtliche Voraussetzungen vorliegen, werden Sie in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen.
    • Mit der Aufnahme werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
       

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens betragen:

    • Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro
    • Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2011
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Anerkennung, Rechtsanwältin, Rechtsanwaltskammer, Berufsanerkennung, Rechtsanwalt, Advokat, Jurist, Berufsrecht, Juristin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019