Aufnahme einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eines ausländischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer
Beschreibung
Ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation, der einen Beruf ausübt, der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung entspricht, ist berechtigt, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland niederzulassen, wenn er auf Antrag in die für den Ort seiner Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden ist.
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Zuständigkeit
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular „Antrag einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eines ausländischen Rechtsanwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer“ (Original)
- Fragebogen zum Antragsformular
- Lebenslauf mit Lichtbild (Original)
- Staatsangehörigkeitsnachweis
- Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zu dem Beruf der Rechtsanwältin/ des Rechtsanwalts nebst beglaubigter Übersetzung
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original) über eine im Inland abgeschlossene Versicherung
- Ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
- Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
- Überweisung der Verwaltungsgebühr
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein.
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Aufnahmevoraussetzungen geprüft.
- Wenn sämtliche Voraussetzungen vorliegen, werden Sie in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen.
- Mit der Aufnahme werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
Kosten
Die Kosten des Verfahrens betragen:
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro
- Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019
Stichwörter
Jurist, Berufsrecht, Rechtsanwalt, Anerkennung, Advokat, Juristin, Berufsanerkennung, Rechtsanwältin, Rechtsanwaltskammer