Europäischer Rechtsanwalt Zulassung

    Aufnahme und Zulassung als europäische Rechtsanwältin bzw. europäischer Rechtsanwalt

    Beschreibung

    Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz, und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die berechtigt sind, als europäische Rechtsanwältin bzw. europäischer Rechtsanwalt selbstständig tätig zu sein, können auf Antrag in Deutschland als niedergelassener Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates arbeiten. Hierfür müssen sie bei der für den Ort der Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass der Antragsteller bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäischer Rechtsanwalt eingetragen ist. Nach der Aufnahme ist der europäische Rechtsanwalt berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit eines Rechtsanwalts auszuüben. Dies umfasst auch die beratende und vertretende Tätigkeit im deutschen Recht.

    Zuständigkeit

    an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Frankfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bockenheimer Anlage 36

    60322 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular „Antrag einer europäischen Rechtsanwältin bzw. eines europäischen Rechtsanwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer“ (Original)
    • Fragebogen zum Antragsformular
    • Lebenslauf mit Lichtbild
    • Staatsangehörigkeitsnachweis
    • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu dem Beruf der Rechtsanwältin/ des Rechtsanwalts nebst beglaubigter Übersetzung (nicht älter als 3 Monate)
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original)
    • Ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
    • Überweisung der Verwaltungsgebühr

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein.
    • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
    • Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen werden Sie zur Vereidigung eingeladen. In diesem Termin wird Ihnen die Zulassungsurkunde übergeben.
    • Mit der Aufnahme und Zulassung als europäische Rechtsanwältin/ europäischer Rechtsanwalt werden sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens betragen:

    • Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro
    • Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jurist, Aufnahme, Anerkennung, Rechtsanwaltskammer, Advokat, Zulassung, Berufsanerkennung, Juristin, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Berufsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)