Europäischer Rechtsanwalt Zulassung
    99082009007000

    Aufnahme und Zulassung als europäische Rechtsanwältin bzw. europäischer Rechtsanwalt

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz, und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die berechtigt sind, als europäische Rechtsanwältin bzw. europäischer Rechtsanwalt selbstständig tätig zu sein, können auf Antrag in Deutschland als niedergelassener Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates arbeiten. Hierfür müssen sie bei der für den Ort der Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass der Antragsteller bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäischer Rechtsanwalt eingetragen ist. Nach der Aufnahme ist der europäische Rechtsanwalt berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit eines Rechtsanwalts auszuüben. Dies umfasst auch die beratende und vertretende Tätigkeit im deutschen Recht.

    Zuständigkeit

    an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Frankfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bockenheimer Anlage 36
    60322 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 170098-01

    Fax: +49 69 170098-50

    E-Mail: info@rechtsanwaltskammer-ffm.de

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2020

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein.
    • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
    • Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen werden Sie zur Vereidigung eingeladen. In diesem Termin wird Ihnen die Zulassungsurkunde übergeben.
    • Mit der Aufnahme und Zulassung als europäische Rechtsanwältin/ europäischer Rechtsanwalt werden sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2011
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Anerkennung, Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwältin, Aufnahme, Berufsanerkennung, Zulassung, Rechtsanwalt, Advokat, Jurist, Berufsrecht, Juristin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019