• Biedenkopf (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Aufnahme einer Kanzlei in eine Rechtsanwaltskammer nach Verlegung des Sitzes aus dem Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung

Beschreibung

Wenn Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und Ihren Kanzleisitz in einen anderen Kammerbezirk verlegen, muss bei der dort zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.

Gleiches gilt, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH ( RA-GmbH) oder Rechtsanwalts-AG (RA-AG) ihren Sitz verlegt.
 

Zuständigkeit

an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Ferner ist die bisher zuständige Rechtsanwaltskammer über die Kanzleisitzverlegung zu informieren.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
 

Ansprechpartner

Rechtsanwaltskammer Kassel

Adresse

Hausanschrift

Karthäuserstraße 5

34117 Kassel

Kontakt

Telefon: 0561 788098-0

Telefax: 0561 788098-11

E-Mail: rak@rechtsanwaltskammer-kassel.de

Internet

Version

Technisch geändert am 10.01.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • ­ Ausgefülltes Antragsformular
  • ­ Fragebogen zum Antragsformular
  • ­ Aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO (Original) bzw. gem. § 59j BRAO (Original).
     

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Die Kosten des Verfahrens betragen:

  • Rechtsanwaltskammer Kassel:
  • 77,00 Euro  (RA/RAin)
  • 384,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt:
  • 60,00 Euro  (RA/RAin)
  • 150,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
     

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 02.12.2019

Version

Technisch erstellt am 22.03.2011

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Berufsrecht, Berufsanerkennung, Jurist, Anerkennung, Rechtsanwaltskammer, Advokat, Juristin, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019