Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung Bestätigung
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    Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung, Nachweis

    Beschreibung

    Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde. Für die Prüfung und Bestätigung der Eignung der Bauarten von Verteilern sind sachverständige Stellen zuständig.

    Als sachverständige Stellen können natürliche und juristische Personen tätig sein, deren Eignung als sachverständige Stelle behördlich bestätigt wird. Diese Bestätigung müssen Sie beantragen und Ihre Eignung nachweisen.
     

    Zuständigkeit

    an die Hessische Eichdirektion

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einbringen.

    Diese prüft in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Ihre Eignung und stellt gegebenenfalls einen Bescheid über die nachgewiesene Eignung aus.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2011
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Eichdirektion, Nachweis, Heizkostenverordnung, Messwesen, Eichwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019