Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung, Nachweis
Beschreibung
Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde. Für die Prüfung und Bestätigung der Eignung der Bauarten von Verteilern sind sachverständige Stellen zuständig.
Als sachverständige Stellen können natürliche und juristische Personen tätig sein, deren Eignung als sachverständige Stelle behördlich bestätigt wird. Diese Bestätigung müssen Sie beantragen und Ihre Eignung nachweisen.
Zuständigkeit
an die Hessische Eichdirektion
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einbringen.
Diese prüft in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Ihre Eignung und stellt gegebenenfalls einen Bescheid über die nachgewiesene Eignung aus.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Eichdirektion, Nachweis, Heizkostenverordnung, Messwesen, Eichwesen