Biologische Arbeitsstoffe, Gefährdungsbeurteilung/Risikoermittlung
Beschreibung
Unter biologischen Arbeitsstoffen werden Mikroorganismen wie z.B. Bakterien, Viren, Parasiten und Zellkulturen verstanden. Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen kann zu Infektionen, Allergien oder Atemwegserkrankungen führen.
Daher gelten branchenübergreifend Arbeitgeberpflichten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zum Schutz von Beschäftigten.
Sowohl in offenkundigen Anwendungen (z.B. Labor, Pharmaindustrie, Biotechnologie) als auch in Fällen, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind, ist dies von Bedeutung.
Beispiele dafür sind Umgang mit:
- Menschen (Kindertagesstätten, Gesundheitswesen und Pflegedienste)
- Tieren, Pflanzen und deren Produkten
- Abfällen, Abwässern oder Materialien, die biologische Arbeitsstoffe freisetzen.
Zuständigkeit
An das zuständige Regierungspräsidium.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Anzeigeformular für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (PDF, 172 KB)
erforderliche Unterlagen
Anzeigeformular für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium; zum Download werden diese außerdem angeboten auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.10.2016
Stichwörter
Bakterien, Biostoffverordnung, GVO, Hygieneplan, biologische Arbeitsstoffe, Pilze, Vorsorgeuntersuchungen, Zellkulturen, Mikroorganismen, Risikoermittlung, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Endoparasiten, Schutzmaßnahmen, Gesundheitsschutz, Viren, Gefährdungsbeurteilung, Toxizität