Erlaubnis zur Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Erteilung

    Biologische Arbeitsstoffe, Gefährdungsbeurteilung/Risikoermittlung

    Beschreibung

    Unter biologischen Arbeitsstoffen werden Mikroorganismen wie z.B. Bakterien, Viren, Parasiten und Zellkulturen verstanden. Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen kann zu Infektionen, Allergien oder Atemwegserkrankungen führen.

    Daher gelten branchenübergreifend Arbeitgeberpflichten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zum Schutz von Beschäftigten.
    Sowohl in offenkundigen Anwendungen (z.B. Labor, Pharmaindustrie, Biotechnologie) als auch in Fällen, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind, ist dies von Bedeutung.

    Beispiele dafür sind Umgang mit:

    • Menschen (Kindertagesstätten, Gesundheitswesen und Pflegedienste)
    • Tieren, Pflanzen und deren Produkten
    • Abfällen, Abwässern oder Materialien, die biologische Arbeitsstoffe freisetzen.

    Zuständigkeit

    An das zuständige Regierungspräsidium.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II

    Adresse

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14-16

    35390 Gießen

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Anzeigeformular für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (PDF, 172 KB)

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Anzeigeformular für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium; zum Download werden diese außerdem angeboten auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bakterien, Biostoffverordnung, GVO, Hygieneplan, biologische Arbeitsstoffe, Pilze, Vorsorgeuntersuchungen, Zellkulturen, Mikroorganismen, Risikoermittlung, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Endoparasiten, Schutzmaßnahmen, Gesundheitsschutz, Viren, Gefährdungsbeurteilung, Toxizität

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de