Erlaubnis zur Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Erteilung
    99006050001000

    Biologische Arbeitsstoffe, Gefährdungsbeurteilung/Risikoermittlung

    Beschreibung

    Unter biologischen Arbeitsstoffen werden Mikroorganismen wie z.B. Bakterien, Viren, Parasiten und Zellkulturen verstanden. Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen kann zu Infektionen, Allergien oder Atemwegserkrankungen führen.

    Daher gelten branchenübergreifend Arbeitgeberpflichten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zum Schutz von Beschäftigten.
    Sowohl in offenkundigen Anwendungen (z.B. Labor, Pharmaindustrie, Biotechnologie) als auch in Fällen, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind, ist dies von Bedeutung.

    Beispiele dafür sind Umgang mit:

    • Menschen (Kindertagesstätten, Gesundheitswesen und Pflegedienste)
    • Tieren, Pflanzen und deren Produkten
    • Abfällen, Abwässern oder Materialien, die biologische Arbeitsstoffe freisetzen.

    Zuständigkeit

    An das zuständige Regierungspräsidium.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II

    Adresse

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14-16
    35390 Gießen

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    Postanschrift

    Postfach 10 08 51
    35338 Gießen

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0641 303-0

    Fax: 0641 303-3203

    E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

    Internet

    Formulare

    Anzeigeformular für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (PDF, 172 KB)

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2011
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Biostoffverordnung, Risikoermittlung, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, biologische Arbeitsstoffe, Mikroorganismen, Bakterien, Pilze, Vorsorgeuntersuchungen, Hygieneplan, Schutzmaßnahmen, Toxizität, GVO, Endoparasiten, Zellkulturen, Viren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019