Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung
    99006003017000

    Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
     
    Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

    Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

    • kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen 
    • Saison- und Kampagnenbetriebe

    Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 

    Auch für Bau- und Montagestellen kann eine längere Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

    Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden.

    Die Verlängerung der Arbeitszeit muss jeweils durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

    Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

    Die Ausnahmen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.

    Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem

    • Regierungspräsidium Darmstadt
    • Regierungspräsidium Kassel
    • Regierungspräsidium Gießen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Regierungspräsidien.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

    Adresse

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14-16
    35390 Gießen

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51
    35338 Gießen

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0641 303-0

    Fax: 0641 303-3203

    E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 4
    65589 Hadamar

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51
    35338 Gießen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
    • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-8600

    Fax: +49 641 303-8611

    E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Wochen, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.

    Kosten

    Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung des Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die eingesetzt werden sollen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Bemerkungen

    Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Sonntagsarbeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 30.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2011
    Technisch geändert am 18.06.2025

    Stichwörter

    Arbeitsgenehmigung, Arbeit, Arbeitsdauer, Wochenendarbeit, Arbeitszeitverlängerung, Wochenarbeitszeit, Wöchentliche Arbeitszeit, Bewilligung, Arbeitszeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019