Pflegemedaille erhalten

    Die Pflegemedaille des Landes Hessen würdigt seit 2004 Menschen, die Angehörige oder nahestehende Personen über mindestens fünf Jahre unentgeltlich im häuslichen Bereich gepflegt haben.

    Beschreibung

    Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 5 Jahren gepflegt und betreut haben.

    Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise sowie jede natürliche Person.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Landrätin oder Ihren Landrat, Ihre Oberbürgermeisterin oder Ihren Oberbürgermeister.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    Der ausgefüllte Antrag zur Pflegemedaille

    Formulare

    Voraussetzungen

    Mit der Auszeichnung können Personen in Hessen geehrt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich pflegen und betreuen.

    • Die Pflege muss über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren stattfinden.
    • Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Hessen haben.
    • Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein.
    • Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlages, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle. Sobald eine Entscheidung durch das Auswahlgremium getroffen wurde, erhält die im Antrag vorgeschlagene Person eine Einladung zur Ehrungsveranstaltung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.

    Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen nicht mit einer finanziellen Anerkennung oder Kostenübernahme verbunden.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen  Ministeriums für Soziales und Integration.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 25.11.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2011
    Technisch geändert am 13.03.2026

    Stichwörter

    Urkunde, Ehrenzeichen, Pflegemedaille, Medaille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 26.11.2019