Fertigpackungen Überprüfung der Füllmenge

    Fertigpackung (Marktüberwachung)

    Beschreibung

    Die Hessische Eichdirektion überwacht, dass sog. „Fertigpackungen“ durch die Hersteller korrekt in Verkehr gebracht werden insbesondere, ob sie das angegebene Nettogewicht beinhalten. Fertigpackungen sind z.B. alle Nahrungsmittel, Reinigungsmittel und Kosmetika, die in fest verschlossenen Verpackungen verkauft werden und deren Inhalt der Verbraucher vor Kauf nicht selbst überprüfen kann.

    Wird festgestellt, dass Angaben nicht stimmen, kann der Hersteller zur Rücknahme der beanstandeten Charge verpflichtet werden. Im Falle einer Unterschreitung der Nennfüllmenge müssen alle Packungen nachgewogen oder vernichtet werden. Ggf. muss der Hersteller oder Importeur ein Bußgeld bezahlen.
     

    Zuständigkeit

    Für ganz Hessen ist die Hessische Eichdirektion zuständig. Ggf. wird auf die Außenstellen in Fulda, Gießen, Kassel, Maintal, Wiesbaden verwiesen werden

    Ansprechpartner

    Hessische Eichdirektion

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzhofallee 3

    64283 Darmstadt

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei Verdacht auf falsche Angaben auf Fertigpackungen werden möglichst genaue Angaben zum Produkt (Hersteller, Produktname etc.) benötigt. Ein Muster oder ein Bild sowie ein Hinweis, wo das Produkt gekauft wurde, sind hilfreich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Das Produkt sollte noch erhältlich sein.

    Kosten

    Für den Endverbraucher fallen keine Kosten an, es sei denn, er beauftragt explizit eine Überprüfung selbst

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gewicht vieler Produkte nimmt mit der Zeit z.B. wegen Austrocknung stark ab. Maßgeblich ist aber nur der Zeitpunkt der Herstellung (Verpackung). Zudem dürfen einzelne Packungen innerhalb gewisser Grenzen auch weniger als angegeben wiegen, lediglich der Mittelwert während der Produktion darf nicht unter den Angaben liegen.

    Bemerkungen

    Austrocknung und Abweichungen bei einzelnen Produkten führen häufig zu Beanstandungen durch Endverbraucher, sind rechtlich aber nicht zu beanstanden.

    Überwacht werden auch „Mogelpackungen“. Hier kann insbesondere beanstandet werden, wenn in gleicher Verpackung plötzlich weniger Inhalt als bisher ist.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eichdirektion, Produktsicherheit, Eichung, Füllmenge, Fertigpackung, Gewicht, Eichen, Marktüberwachung, Verbraucherschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)