Messgeräte Eichung

    Messgeräte (Marktüberwachung)

    Beschreibung

    Die Hessische Eichdirektion überwacht, dass Messgeräte durch die Hersteller korrekt in Verkehr gebracht werden insbesondere, ob sie korrekt messen. Dies betrifft in den Haushalten beispielsweise Strom-, Gas- und Wasserzähler, aber auch Waagen in Supermärkten, Zapfsäulen von Tankstellen, Abgasmessgeräte und vieles mehr.

    Wird festgestellt, dass ein Messgerät von Anfang an nicht richtig misst, darf es nicht weiter hergestellt oder importiert werden. Auch der Rückruf von Messgeräten kann notwendig sein. Ggf. wird Hersteller oder Importeur zusätzlich ein Bußgeld auferlegt.

    Mit dem Nachweis, dass ein Messgerät nicht korrekt misst, kann z.B. eine Verbrauchsabrechnung gegenüber dem Wasserversorger angefochten werden.
     

    Zuständigkeit

    An die Hessische Eichdirektion. Ggf. wird auf die Außenstellen in Fulda, Gießen, Kassel, Maintal, Wiesbaden verwiesen werden

    Ansprechpartner

    Hessische Eichdirektion

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzhofallee 3

    64283 Darmstadt

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei Verdacht auf fehlerhafte Messgeräte in Haushalten wird Name und Adresse des Besitzers (in der Regel der Energieversorger), Hersteller, Typ und Seriennummer des Geräts benötigt sowie Name und Adresse dessen, bei dem das Gerät eingebaut ist. Verdacht auf fehlerhafte Messgeräte bei 3  (z.B. Tankstellen) werden entsprechend gemeldet.

    Hinweis: Anträge auf Eichungen erfolgen durch den Besitzer des Messgeräts per Fax, Telefonisch oder über die Webseite der Hessischen Eichdirektion. Hierzu siehe Eichungen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Behördlicherseits keine Fristen; es sollte aber darauf geachtet werden, dass bei Problemen mit Abrechnungen von Versorgungsunternehmen die Einspruchsfristen eingehalten werden
     

    Kosten

    Haben Verwender den Verdacht, dass ein Messgerät nicht korrekt misst, kann ein Antrag auf Befundprüfung gestellt werden. Die Gebühren richten sich nach Art des Messgeräts und ggf. Aufwand und können der Eichkostenverordnung entnommen werden.

    Die Checkliste Elektrizitätszähler und Stromrechnung sollte vorher beachtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zusätzlich zu den amtlichen Gebühren für die Befundprüfungen fallen jeweils noch – z.T. erhebliche – Kosten für den Ausbau und Transport des alten Zählers sowie Einbau des neuen Zählers an. Diese sind wie die Prüfkosten zu tragen, falls der Zähler keinen Defekt aufweist.

    Bemerkungen

    Gerade bei Wasserzählern sind öfters Fehlfunktion oder nicht mehr gültige Eichung zu beobachten. Stromzähler sind praktisch nicht betroffen, weil die elektromechanischen Zähler (mit sich drehender Scheibe) prinzipbedingt im Laufe der Zeit eher zu wenig anzeigen. Zu beachten ist auch, dass die Eichgültigkeit einiger Messgerätearten durch Stichprobenprüfung verlängert werden kann. In diesem Fall sind die Messgeräte trotz vermeintlich „abgelaufener“ Eichmarke noch gültig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Messtechnik, Messwesen, Eichwesen, Marktüberwachung, Eichamt, Eichen, Eichdirektion, Messgeräte, Eichung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)