Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft - Bestimmung
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    Abfallwirtschaft: Untersuchungsstellen - Bestimmung/ Notifizierung

    Beschreibung

    Die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung der umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen ist Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Das ökologisch und ökonomisch optimierte Wirtschaften mit Ressourcen (einschließlich Abfällen) ist gekennzeichnet durch ressourcensparende Produktionsweisen und Verfahren zur Vermeidung sowie Verwertung von Abfällen. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorgaben sind Messungen und Untersuchungen notwendig.

    Bestimmte Messungen und Untersuchungen nach der

    • Klärschlammverordnung (AbfKlärV),
    • Altölverordnung (AltölV),
    • Bioabfallverordnung (BioAbfV),
    • Altholzverordnung (AltholzV) sowie
    • Deponieverordnung (DepV)

    dürfen nur von Sachverständigen bzw. Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde bestimmt (das heißt notifiziert) worden sind.

    Das „Fachmodul Abfall“ der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) regelt die Anforderungen an die Kompetenz und die Notifizierung von Untersuchungsstellen (Mess- und Prüfstellen) im Rahmen des KrWG sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen, vorab genannten Verordnungen. So werden zur fachlichen Kompetenz der Untersuchungsstellen Anforderungen zu folgenden Punkten beschrieben:

    • Personelle Besetzung  - Gewährleistung gerätetechnischer Voraussetzung
    • Interne und externe analytische Qualitätssicherung über Qualitätsmanagement
    • Sicherung der Gewährleistung der Untersuchungen qualitativ und quantitativ nach Parametern und Zuordnungswerten der gesetzlichen Vorschriften
    • Beschäftigung von Probenehmern mit fachlicher Qualifikation

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Eine Abfrage nach den notifizierten Untersuchungsstellen der Bundesländer ist über das  „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) möglich.

    Die in Hessen tätigen Untersuchungsstellen werden bekanntgegeben und in ReSyMeSa gelistet. Diese Listung wird kontinuierlich aktualisiert.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Bestimmung der Untersuchungsstellen (Notifizierung) ist abhängig vom Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr zwischen 60,00 Euro und 1.500,00 Euro zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017

    Version

    Technisch erstellt am 11.02.2011
    Technisch geändert am 13.02.2025

    Stichwörter

    Notifizierung, Umweltverträglichkeit, Abfallwirtschaft, Unrat, Sachverständige, Sachverständige, Sachverständige, Ressourcenschonung, Untersuchungsstellen, Abfall, Müll, Sachverständige, Sachverständige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019