Gewerberegister, Auskunft
Beschreibung
Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.
An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Hinweise für Kassel: Gewerberegisterauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes
Ansprechpartner
Gewerbemeldung, Gewerbeauskünfte
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
34117 Kassel
Öffnungszeiten
Vorsprache ausschließlich innerhalb der offenen Sprechzeiten.
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache für Ausnahmefälle möglich.
Kontakt
E-Mail: steuern@kassel.de
Kontaktperson
Frau Maritta Barrali
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - I
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Z - null
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0561 787-2299
Fax: 0561 787-2232
Herr Robert Franke
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: R - Y
Hausanschrift
Fax: 0561 787-2232
Telefon Festnetz: 0561 787-2238
Frau Yvonne Lecke
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: J - Q
Hausanschrift
Fax: 0561 787-2122
Telefon Festnetz: 0561 787-2122
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerberegisterauskunft, Abmelden, Gewerbe, Ummelden, Gewerberegister, Auskunft Gewerberegister, Anzeigepflichten, Register (Gewerbe), anmelden