Gewerberegisterauszug Übermittlung
    99052001055000

    Gewerberegister, Auskunft

    Beschreibung

    Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
    Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

    An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenahr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 6

    35644 Hohenahr

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Termine können auch telefonisch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden!

    Bürger, denen es nicht möglich ist ins Rathaus zu kommen (bedingt durch Alter oder Behinderung), besuchen wir gerne zu Hause.

     

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06446 9230-0

    Fax: 06446 9230-49

    E-Mail: info@hohenahr.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
    Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.

    Hinweise für Hohenahr: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hohenahr

    Für die Gemeinde Hohenahr beträgt die Auskunftsgebühr generell 13,00 €. Dies gilt nicht für Gruppenauskünfte!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2011

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gewerberegisterauskunft, Auskunft Gewerberegister, Ummelden, anmelden, Gewerbe, Gewerberegister, Anzeigepflichten, Abmelden, Register (Gewerbe)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019