Gewerberegisterauszug Übermittlung
    99052001055000

    Gewerberegister, Auskunft

    Beschreibung

    Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
    Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

    An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
     

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Gewerberegister

    Wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, z. B. aufgrund gerichtlich geltend zu machender Forderungen, kann auf schriftlichen Antrag eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Schwalbach am Taunus erteilt werden.

    Es werden hierfür benötigt:

    • ein formloser Antrag mit Angabe der zur Duchsetzung der Ansprüche benötigten Daten
    • ein Nachweis des berechtigten Interesses

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes

    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung

    Beschreibung

    Die Finanzverwaltung erstellt den städtischen Haushalt und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Sie überwacht seine Ausführung und stellt nach Ablauf des Haushaltsjahres die Jahresrechnung auf. In der Steuerabteilung werden die städtischen Steuern und Abgaben veranlagt. Diese werden von der Stadtkasse, die den gesamten Zahlungsverkehr der Stadt abwickelt, eingezogen. Für das Einsammeln und Abfahren der Abfälle ist gleichfalls die Finanzverwaltung zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2
    Postfach 2710
    65824 Schwalbach am Taunus

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag:von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06196 804-0

    Fax: 06196 804-300

    E-Mail: info@schwalbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Gewerberegister

    Bei Auskunftserteilung wird eine Gebühr in Höhe von derzeit 13,00 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2011
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gewerberegister, Abmelden, Ummelden, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Register (Gewerbe), Gewerbe, anmelden, Anzeigepflichten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019