Gewerberegister, Auskunft
Beschreibung
Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.
An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes
Ansprechpartner
Gemeinde Erzhausen - Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Rodenseestraße 3
64390 Erzhausen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:00 - 17:45 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr
Freitag 07:00 - 11:45 Uhr
Kontakt
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerberegister, Abmelden, Ummelden, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Register (Gewerbe), Gewerbe, anmelden, Anzeigepflichten