Pflegestützpunkte (PSP)
Beschreibung
Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.
Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.
Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.
Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.
Hinweise für Kassel: Pflegestützpunkt (PSP)
Der Pflegestützpunkt ist da für:
- Pflegebedürftige Menschen
- Kinder und Erwachsene mit Behinderungen
- Menschen, die von Behinderung und Pflegebedürftigkeit bedroht sind
- Pflegende AngehörigeWir sind Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen.
- Wir beraten trägerneutral und kostenlos.
- Wir informieren unabhängig und verbraucherorientiert.
- Wir besuchen Sie auf Wunsch zu Hause.
- Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Der Pflegestützpunkt ist da für:
- Pflegebedürftige Menschen
- Kinder und Erwachsene mit Behinderungen
- Menschen, die von Behinderung und Pflegebedürftigkeit bedroht sind
- Pflegende AngehörigeWir sind Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen.
- Wir beraten trägerneutral und kostenlos.
- Wir informieren unabhängig und verbraucherorientiert.
- Wir besuchen Sie auf Wunsch zu Hause.
- Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ansprechpartner
Für Hofgeismar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Keine
Hinweise für Kassel: Pflegestützpunkt (PSP)
Beratungsrelevante Unterlagen können mitgebracht werden.
Beratungsrelevante Unterlagen können mitgebracht werden.
Voraussetzungen
Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.
Rechtsgrundlage(n)
§ 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Bemerkungen
Zu allen Fragen rund um das Thema „Pflege“ erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2016
Stichwörter
Pflegebedürftigkeit, Anlaufstelle zur Beratung, Information, Wohnheim, Pflegestützpunkt, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Pflegeberatung, Case-Management, Unterstützung, PSP, Altenheim, Pflegeheim, Häusliche Pflege, Pflege