Pflegestützpunkte (PSP)
Beschreibung
Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.
Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.
Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.
Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Pflegestützpunkt
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Öffnungszeiten
Sprechzeiten in Limburg:
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Sprechzeiten in Weilburg:
Jeden 1. Und 3. Dienstag im Monat von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Yvonne Stroech
Frau Conny Tritschler
Formulare
Pflegestützpunkte
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.
Rechtsgrundlage(n)
§ 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Bemerkungen
Zu allen Fragen rund um das Thema „Pflege“ erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2016
Stichwörter
Pflegebedürftigkeit, Anlaufstelle zur Beratung, Information, Wohnheim, Pflegestützpunkt, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Pflegeberatung, Case-Management, Unterstützung, PSP, Altenheim, Pflegeheim, Häusliche Pflege, Pflege