Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen
Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen
Beschreibung
Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:
- Bei individuellen Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation
- Mit Informationen und Hilfen zur beruflichen Integration
- Bei Über- und Unterforderung am Arbeitsplatz
- Bei Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken
- Durch Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen
- Bei Bedarf durch Beratung mit Gebärdensprachkompetenz
- Bei allen Fragen zum Thema Behinderung im Arbeitsleben
Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Ansprechpartner
Für Reg.-Bez. Gießen (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Siehe dazu auch Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste
- Integrationsfachdienst
- Faltblatt "Integrationsfachdienste"(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- Integrationsamt LWV Hessen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Berufstätigkeit, Integrationsamt, Integrationsfachdienst, Eingliederung, IFD, Integration, Behinderung