Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

    Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen

    Beschreibung

    Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:

    • Bei individuellen Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation
    • Mit Informationen und Hilfen zur beruflichen Integration
    • Bei Über- und Unterforderung am Arbeitsplatz
    • Bei Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken
    • Durch Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen
    • Bei Bedarf durch Beratung mit Gebärdensprachkompetenz
    • Bei allen Fragen zum Thema Behinderung im Arbeitsleben
       

    Zuständigkeit

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
     

    Ansprechpartner

    Für Reg.-Bez. Darmstadt (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch  Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Integrationsfachdienst, Integrationsamt, Eingliederung, Behinderung, IFD, Berufstätigkeit, Integration

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English