Menschen mit Behinderungen im Beruf, Integrationsprojekte, Leistungen an Träger
Beschreibung
Aufbau/Neugründung, Erweiterung sowie Modernisierung und Ausstattung eines Integrationsprojektes können vom Integrationsamt gefördert werden.
Integrationsprojekte dienen der dauerhaften Beschäftigung und beruflichen Qualifizierung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Ansprechpartner
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eine Förderung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Integrationsprojekten erfolgt nur für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Arbeitgeber "Integrationsprojekt"(Integrationsamt LWV Hessen)
- Integrationsamt LWV Hessen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schwerbehinderung, Integration, Berufsförderung, Behinderung, Körperbehindert, Berufstätigkeit, Eingliederung