Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)
Beschreibung
Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch.
Ansprechpartner
Für Landkreis Werra-Meißner-Kreis (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendleiterkarte, Betreuer, Vereinsarbeit, Freiwilligenarbeit, freiwilliges öffentliches Amt, Bürgerschaftliches Engagement, Aufwendungen Betreuer, Jugendleiter-Card, Jugendleiterinnen-Card, Juleica, Ausweis, Jugendarbeit, Ehrenamt