Jugendleitercard Ausstellung

    Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)

    Beschreibung

    Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Fachdienste Jugendförderung und Jugendschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen.

    Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich sind bei der Antragsstellung keine Fristen zu beachten.
    Wird ein Folgeantrag gestellt, muss dieser innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen.
     

    Kosten

    Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Sonderurlaub für die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit

    Im Kreis Bergstraße ist für Anträge der Sportjugend der Landessportbund Frankfurt zuständig. Hier erhalten Sie alle Informationen.

    Für Jugendgruppen, die dem Hessischen Jugendring angegliedert sind, ist der Hessische Jugendring in Wiesbaden zuständig.

    Die Sonderurlaubsanträge für sonstige Maßnahmen (z. B. Veranstaltungen von nicht auf Landesebene anerkannten Jugendgruppen, Maßnahmen von Städten/Gemeinden) werden direkt vom Jugendamt Kreis Bergstraße bearbeitet. Anträge bitte formlos stellen.

    Weitere Informationen finden Sie hier...

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendleiterinnen-Card, Aufwendungen Betreuer, Ausweis, Ehrenamt, Betreuer, Bürgerschaftliches Engagement, Vereinsarbeit, Juleica, Jugendarbeit, Jugendleiter-Card, Freiwilligenarbeit, freiwilliges öffentliches Amt, Jugendleiterkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English