Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Beschreibung
Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.
In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.
Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Ansprechpartner
Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- Regionalbahn: Linie Rhönbahn Fulda-Gersfeld
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung:
Mo, Di, Do 08.00 bis 12.00 Uhr
Mi 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.30 Uhr
Fr 08.00 bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro:
Mo. Di. Do. 08.00 bis 16.00 Uhr
Mi. 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.30 Uhr
Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Sa.* 10.00 bis 12.00 Uhr
* nur in geraden Kalenderwochen
Kontakt
Telefon: 06659 979-65
E-Mail: bauabteilung@eichenzell.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Eichenzell
Empfänger: Gemeinde Eichenzell
IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
Stichwörter
Bauantrag, Bauverwaltung, Liegenschaften, Liegenschaftsamt
Landkreis Fulda - Fachdienst 7200 - Bauen und Wohnen
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
- Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
- ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
- werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausnahme, Baugenehmigung, Bauplanung, Bebauungsplan, Bau, Befreiung, Bauantrag, Abweichung, Bauen, Behörde