Bebauungsplan Änderung
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    Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Beschreibung

    Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

    In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

    Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
     

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    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiede 43
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2010
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bau, Abweichung, Befreiung, Behörde, Bebauungsplan, Ausnahme, Bauplanung, Bauantrag, Baugenehmigung, Bauen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019