• Laubach (Landkreis Gießen, Hessen)
Bebauungsplan Änderung

Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

Beschreibung

Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
 

Online-Dienste

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Zuständigkeit

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

Ansprechpartner

Stadt Laubach

Adresse

Hausanschrift

Friedrichstraße 11

35321 Laubach

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei

Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Rathaus
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 372
    • Bus: Linie Linie 74

Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Bürgerservice:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Di.  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

übrige Verwaltung:

Mo. 08:00 Uhr  - 12:00 Uhr     14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr        14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr       14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

Internet

Bankverbindung

Stadtkasse Laubach

Empfänger: Stadtkasse Laubach

IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56

BIC: HELADEF1LAU

Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen

Version

Technisch geändert am 15.08.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
  • Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
  • ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
  • werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
     

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 21.06.2010

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Baugenehmigung, Behörde, Bebauungsplan, Bauantrag, Bauen, Abweichung, Bauplanung, Befreiung, Ausnahme, Bau

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019