Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Beschreibung
Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.
In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.
Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Hinweise für Kriftel: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Kriftel
- Amt für Bauen und Umwelt -
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: 06192 201-2222
Fax: 06192 201-1892
E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org
Webadresse: https://www.mtk.org
- Amt für Bauen und Umwelt -
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: 06192 201-2222
Fax: 06192 201-1892
E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org
Webadresse: https://www.mtk.org
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kriftel - Bauberatung
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bauamt@kriftel.de
Kontaktperson
Christian Schwarz
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
E-Mail: christian.schwarz@kriftel.de
Telefon Festnetz: 06192 4004-73
Fax: 06192 45514
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
Nach Terminvereinbarung
Dienstag
Nach Terminvereinbarung
Mittwoch
Nach Terminvereinbarung
Donnerstag
Nach Terminvereinbarung
Freitag
Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
- Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
- ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
- werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
Formulare
Hinweise für Kriftel: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Kriftel
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausnahme, Baugenehmigung, Bauplanung, Bebauungsplan, Bau, Befreiung, Bauantrag, Abweichung, Bauen, Behörde