Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Beschreibung
Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.
In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.
Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
Hinweise für Hochtaunuskreis: Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Bauaufsicht - BauenAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
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Online-Dienste
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Zuständigkeit
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Ansprechpartner
Hochtaunuskreis - Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Weitere Informationen
Bezüglich Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Die Ansprechpartner der Bauaufsicht des Hochtaunuskreises finden Sie hier.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung)
Stichwörter
Bauakten, Bauamt, Bauaufsicht, Bauaufsichtsamt, Bauen, Baulasten, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Immission, Kulturdenkmal
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
- Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
- ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
- werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausnahme, Baugenehmigung, Bauplanung, Bebauungsplan, Bau, Befreiung, Bauantrag, Abweichung, Bauen, Behörde