Bebauungsplan Änderung

    Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Beschreibung

    Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

    In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

    Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
     

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Mörfelden-Walldorf: Spezielle Hinweise für Stadt Mörfelden-Walldorf

    Kontakt:

    bauberatung@moerfelden-walldorf.de

    Kontakt:

    bauberatung@moerfelden-walldorf.de

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

    Hinweise für Mörfelden-Walldorf: Spezielle Hinweise für Stadt Mörfelden-Walldorf

    Kontakt:

    bauberatung@moerfelden-walldorf.de

    Kontakt:

    bauberatung@moerfelden-walldorf.de

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Bürgerdienste - Bauaufsicht - Bauordnungs- und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-526(Service Telefon für allgemeine Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr)

    Telefon: 06152 989-526(Telefonische Erreichbarkeit der technischen Sachbearbeiter und Verwaltungssachbearbeiter: Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr)

    Telefax: 06152 989-580

    E-Mail: bauaufsicht@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Westendstraße 8

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung: montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 - 12:00 Uhr

    donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr


    Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht, selbstverständlich auch ausserhalb der Öffnungszeiten.

    Anfragen per Mail an das bauamt@moerfelden-walldorf.de sind jederzeit möglich, sowie in Einzelfällen Terminverbarungen.

    Kontakt

    Telefon: 06105 938-869

    Telefax: 06105 938-896

    E-Mail: bauamt@moerfelden-walldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
    • Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
    • ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
    • werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2010

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauantrag, Bebauungsplan, Bauen, Bau, Befreiung, Abweichung, Ausnahme, Bauplanung, Baugenehmigung, Behörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019