Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Beschreibung
Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.
In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.
Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
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Zuständigkeit
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Ansprechpartner
Stadtplanung, Mobilität und Demographie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12 Uhr und
14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Um vorherige Terminvereinbarung
wird gebeten.
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Telefon: 06251 14-291
Telefax: 06251 14-103
E-Mail: stadtplanung@bensheim.de
E-Mail: demographie@bensheim.de
Kreisverwaltung Bergstraße - Bauaufsicht
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Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Achtung : Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich bitte schriftlich, telefonisch oder per Mail an Ihre Sachbearbeiter
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E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
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Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
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Herr Johannes Keßler
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Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5298
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Herr Sebastian Kotterer
Frau Anna Pedure
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Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5295
Herr Florian Schneider
Herr Harald Wendel
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
- Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
- ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
- werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausnahme, Baugenehmigung, Bauplanung, Bebauungsplan, Bau, Befreiung, Bauantrag, Abweichung, Bauen, Behörde