Bauvorhaben Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

    Bauen: Ordnungswidrigkeiten

    Beschreibung

    Bei der Errichtung, Aufstellung, Änderung, Nutzungsänderung, beim Abbruch oder der Beseitigung baulicher Anlagen sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten.

    Wer den baurechtlichen Vorschriften - vorsätzlich oder fahrlässig - zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig. Daneben enthalten viele Rechtsvorschriften des sog. Baunebenrechts eigenständige Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten.
    Beispielsweise handelt ordnungswidrig, wer

    • einer vollziehbaren schriftlichen Anordnung der Bauaufsichtsbehörde (zum Beispiel Einstellung von Arbeiten, Beseitigung von Anlagen) zuwiderhandelt
    • ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend davon Bauwerke (bauliche Anlagen) errichtet, ändert, benutzt oder ohne die erforderlichen Anzeigen und bautechnischen Nachweise beseitigt
    • mit der Durchführung eines von der Genehmigung freigestellten Bauvorhabens bereits vor Ablauf von 3 Wochen nach dem bestätigten Eingangsdatum der Unterlagen beginnt
    • mit den Bauarbeiten beginnt, ohne die (erforderliche) Baugenehmigung erhalten und der Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise und die Baubeginnsanzeige vorgelegt zu haben, des Weiteren sich den Maßnahmen der Bauüberwachung widersetzt (Aufforderungen und Anzeigepflichten)
    • die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht fristgerecht erstattet
    • Bauprodukte mit dem Ü-Zeichen kennzeichnet, ohne dass dafür die Voraussetzungen vorliegen
    • Bauprodukte ohne Ü-Zeichen verwendet
    • Bauarten ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall anwendet
    • als Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer, Bauleiter oder als deren Vertreter seine gesetzlichen Pflichten verletzt
    • wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um eine behördliche Entscheidung (zum Beispiel eine Baugenehmigung oder Beseitigungsanordnung) zu erwirken oder zu verhindern


    Es wird deshalb empfohlen, sich in Zweifelsfällen vor Durchführung einer baurechtlich relevanten Tätigkeit mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder der Gemeinde in Verbindung zu setzen

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt)..

    Ansprechpartner

    Stadt Homberg (Ohm) - IV.2 Hochbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 29

    35315 Homberg (Ohm)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze rund ums Rathaus, parkscheibenpflichtig (2 h)
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus/Innenstadt
      Linien:
      • Bus: Linie 5332 Kirchhain-Homberg-Nieder-Gemünden und zurück
      • Bus: Linie MR-80 Homberg-Schweinsberg-Schröck-Marburg
      • Bus: Linie VB-13 Homberg-Kirtorf-Alsfeld und zurück
      • Bus: Linie VB-71 Homberg-Gemünden-Ehringshausen und zurück
      • Bus: Linie VB-81/82 Höingen-Deckenbach-Homberg-Gontershausen-

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen, aber telefonisch erreichbar
    Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang von der Straße "Grot"

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    (Bau-) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000,00 Euro geahndet werden.

    Der Erlass „Ordnungswidrigkeiten im Bauordnungsrecht“ enthält Vorgaben zu Bemessung des Bußgeldes.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2010 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ordnungswidrigkeit, Bauaufsicht, Bußgeld, Owi, Bauen ohne Baugenehmigung, Geldbuße

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)